Aufgrund bisheriger Erfahrungen bitten wir Sie im Interesse Ihrer Sicherheit nachstehende Hinweise zu beachten:
Lagern Sie im Keller möglichst keine leicht brennbare Gegenstände oder Abfallstoffe – keinesfalls jedoch im Kellergang oder den gemeinschaftlich genutzten Räumen. In allen Kellerräumen und Kellergängen sowie auf Böden besteht Rauchverbot. Vermeiden Sie das Abstellen brennbarer Gegenstände außerhalb Ihrer Wohnung – das gilt besonders für Schuhe! Sollte es im Keller oder Treppenhaus Ihres Wohngebäudes zum Brand kommen, wären anderenfalls die Treppenaufgänge sehr wahrscheinlich nicht mehr nutzbar und eine eventuell erforderliche Evakuierung nur noch über die Außenfenster oder das Dach möglich!
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